Rechtsberatung zu Arbeitszeugnis - Zwischenzeugnis
Das Arbeitszeugnis und seine Rechtsgrundlage in der Schweiz
Jede Arbeitnehmerin hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Ein Arbeitszeugnis kann die berufliche Laufbahn wesentlich mitbestimmen.
Um ein Arbeitszeugnis selber prüfen zu können, sollten Sie sich informieren, welche Angaben vom Arbeitgeber im Arbeitszeugnis erwähnt werden müssen und die, die nicht erwähnt werden dürfen.
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Arbeitszeugnis prüfen und bewerten lassen
Ein gutes Zeugnis sollte diese Informationen enthalten:
Ein Arbeitgeber muss aber, unter bestimmten Voraussetzungen, auch negative Aspekte erwähnen. Diese negativen Aspekte stehen in einem engen Zusammenhang mit dem Verhalten und der Leistung des Arbeitnehmers und können sich negativ auf eine neue Arbeitsstelle auswirken. Insoweit ist der das Zeugnis ausstellende Arbeitgeber verpflichtet, gewisse Negativpunkte im Arbeitszeugnis transparent aufzuführen.
Was der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis erwähnen muss:
Ein neuer potenzieller Arbeitgeber sollte sich ein Gesamtbild über die Arbeitnehmerin sowie über das ehemalige Arbeitsverhältnis machen können. Fehlen Informationen, oder enthält ein Arbeitszeugnis fehlerhafte oder unerlaubte Informationen, muss die Arbeitnehmerin eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses verlangen, und diese notfalls auch einklagen. In einem solchen Fall müssen Sie als Arbeitnehmerin aktiv werden. Ein Schweigen, beziehungsweise eine fehlende Reklamation, kann als stillschweigendes Einverständnis ausgelegt werden.
Arbeitszeugnis bewerten.
Codes im Arbeitszeugnis
Schlusszeugnis neu formulieren.
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Die Rechtsanwälte der Anwaltspraxis Gantenbein sind eingetragen im Anwaltsregister Kanton St. Gallen und sind Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und im St. Galler Anwaltsverband (SGAV).
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