Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden und erhalten nun den Kaufvertragsentwurf vom Notariat. Bevor Sie unterschreiben, lohnt sich eine unabhängige anwaltliche Prüfung – aus Ihrer Perspektive, nicht aus der des Notars.
Was ein Anwalt prüft
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Ein Anwalt hingegen analysiert den Vertrag ausschliesslich in Ihrem Interesse: Welche Klauseln sind nachteilig für Sie? Welche Risiken tragen Sie? Was fehlt zu Ihrem Schutz?
Wann prüfen lassen?
Idealerweise sobald Sie den Vertragsentwurf erhalten – also vor der Beurkundung beim Notar. In der Regel haben Käufer 10 bis 14 Tage Zeit. Nutzen Sie diese Zeit für eine unabhängige Einschätzung.
Was geprüft wird
✓ Gewährleistungsregelungen und Haftung für Mängel (Art. 219 OR)
✓ Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Anzahlungsregelungen
✓ Übergabebedingungen und Fristen
✓ Dienstbarkeiten und Grundbuchauszüge
✓ Stockwerkeigentümerreglement (Art. 712a ff. ZGB)
✓ Weitere Beilagen: Werkvertrag, Baubeschrieb, Reservationsvertrag
✓ Ausländerrechtliche Aspekte (BewG) bei Bedarf
Honorar
Wie die Prüfung abläuft
Digitale Einreichung über rechtsanwalt24.ch:
Die Prüfung kann bequem über das Onlineformular von rechtsanwalt24.ch eingereicht werden – einer spezialisierten Onlineplattform für anwaltliche Rechtsdienstleistungen, die in Zusammenarbeit mit dieser Kanzlei betrieben wird. Die Prüfung und alle Beratungsleistungen werden persönlich durch Rechtsanwalt Andreas Gantenbein erbracht. Kein KI-Einsatz. Keine Weitergabe an Dritte.
Kundenmeinungen
Für uns als Erstkäufer war das sehr wertvoll. Wir konnten danach beim Notartermin gezielt nachfragen. Empfehlenswert.
Michela C., Informatikerin, Bern
Die Prüfung hat uns genau gezeigt, worauf wir achten sollten. Zwei Punkte wären uns sonst entgangen.
Familie M., Frauenfeld TG
Der Notar ist neutral — das war mir nicht bewusst. Gut, dass ich den Vertrag zusätzlich habe prüfen lassen. Ich weiss jetzt, was die Klauseln zur Gewährleistung für mich bedeuten.
Franziska R., Winterthur
Häufige Fragen zur Kaufvertragsprüfung
Was prüft ein Anwalt, das der Notar nicht prüft?
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Ein Anwalt hingegen prüft den Vertrag ausschliesslich aus Ihrer Perspektive: Welche Klauseln sind nachteilig für Sie? Was fehlt zu Ihrem Schutz? Welche Risiken tragen Sie nach der Unterzeichnung?
Muss ein Immobilienkaufvertrag in der Schweiz notariell beurkundet werden?
Ja. Gemäss Art. 216 OR muss ein Kaufvertrag über Grundstücke öffentlich beurkundet werden. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag ungültig. Die anwaltliche Prüfung erfolgt vor der Beurkundung – sobald Sie den Entwurf vom Notariat erhalten.
Wann sollte ich den Kaufvertrag prüfen lassen?
Idealerweise sobald Sie den Vertragsentwurf erhalten – also vor dem Notartermin. In der Regel haben Käufer 10 bis 14 Tage Zeit. Eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Was ist ein Stockwerkeigentümerreglement und warum ist es wichtig?
Das Stockwerkeigentümerreglement regelt gemäss Art. 712a ff. ZGB die Rechte und Pflichten aller Eigentümer in einer Wohnanlage – Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Kostenteilung, Erneuerungsfonds und Hausordnung. Es kann erhebliche finanzielle Verpflichtungen enthalten, die beim Kaufvertrag nicht direkt sichtbar sind.
Was kostet die Vertragsprüfung?
Die Kosten hängen vom Umfang der Unterlagen ab. Typische Prüfungen kosten zwischen CHF 380.– und CHF 590.–. Sie erhalten vor Beginn ein transparentes Honorarangebot – keine versteckten Kosten.
🔒 Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Alle beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Verarbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Eine professionelle Erstberatung verschafft Klarheit über Ihre rechtliche Situation und Ihre Möglichkeiten, Ihr Recht durchzusetzen.
Die Rechtsanwälte der Anwaltspraxis Gantenbein sind eingetragen im Anwaltsregister Kanton St. Gallen und sind Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und im St. Galler Anwaltsverband (SGAV).
Anwaltspraxis
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